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Die Bewerbung an der Universität oder der Hochschule ist von großer Wichtigkeit. Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand bietet Ihnen den Service bei Ihrer Bewerbung Ihnen behilflich zu sein. Dafür ist Voraussetzung, dass Sie sich rechtzeitig an uns wenden, um die entsprechenden Fristen einhalten zu können.
Wie bewerbe ich mich an der Universität?
Die Bewerbung für die Universität ist meistens eine Onlinebewerbung. Zuvor muss sich der Studienbewerber selbstverständlich das gesamte Studienangebot vertraut machen und sich korrekt an der Universität oder Hochschule bewerben. Dazu gibt es ein Bewerbungsportal für Studiengänge. Studienanfänger bewerben sich für das erste Fachsemester. Es ist jedoch auch möglich, sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben, was in der Bewerbung angegeben werden muss.
Es ist auch möglich, sich als Gasthörer für eine Einschreibung zu bewerben. Ferner es ist auch möglich ein Juniorstudium anzustreben, was als Studium gewertet wird, das spezielle Voraussetzungen hat. Dies muss mit der Universität abgesprochen oder in der Onlinebewerbung angegeben werden. Darüber hinaus ist es möglich, sich für ein Zweitstudium nach bereits einem erfolgreich abgelegten Erststudium im Bachelor zu bewerben. Dieses ist meistens zum Wintersemester möglich, aber auch zum Sommersemester. Dazu gibt die Studienberatung an der Universität gute Auskünfte.
Wann werde ich für einen Studiengang zugelassen?
Die Studiengänge sind überwiegend zulassungsbeschränkt. Der Numerus Clausus wird für jedes Semester neu festgesetzt. Es gibt auch zulassungsfreie Studiengänge, diese sind jedoch in der Minderzahl und werden, wie bereits zuvor dargelegt, zu jedem Sommer- und Wintersemester neu festgelegt. Das angestrebte Examen kann ein Staatsexamen oder Bachelor sein.
Das Vergabeverfahren findet nach der Bewerbung statt und nach Zuteilung des Studienplatzes erfolgt die Immatrikulation. Der Studienplatz muss, wenn er wirksam angenommen werden soll alle Voraussetzungen erfüllen, die die Universität vorgibt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden und dann ist die Zulassung wirksam. Die jeweiligen Universitäten haben Serviceeinrichtungen und bieten ein Serviceverfahren an wo Ihnen alle Bewerbungsinformationen gegeben werden.
Die Universitäten bieten auch Masterstudiengänge an, für die sich die Studienbewerber und -Bewerberinnen anmelden können. Die jeweiligen Bewerbungen sind unterschiedlich. Die Anforderungen müssen umfassend erfüllt werden, da sich sonst die Chancen auf einen Masterstudiengang deutlich verringert. Bei Bedarf sind Beratungseinrichtungen zur Studienwahl auch bei dem Master zu besuchen um den optimalen Masterstudiengang nach erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudiengang zu finden.
Die Bewerbung für die Studiengänge Human-, Zahn- und Tiermedizin, und teilweise Psychologie sind über die Website Hochschulstart. de zu machen. Diese Website gibt Ihnen gute Auskünfte, wie Sie sich bewerben müssen oder wie Sie einen Studienplatz einklagen können. Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand steht Ihnen gern zur Verfügung, sofern Fragen auftauchen. Bitte beachten Sie die Fristen.
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