Zahnarzthaftungsrecht

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand ist seit sehr vielen Jahren auf dem Gebiet Zahnarzthaftungsrecht spezialisiert. Als Anwalt für Zahnarztrecht befassen wir uns mit Fragen von Behandlungsfehlern durch Zahnärzte.

Welche Fälle würden das Zahnarztrecht einschließen?

Es kann sein, dass Ihr Zahnarzt seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Zahnarzt Ihnen keine Behandlungsalternativen vorgeschlagen hat. Es kann auch sein, dass er einen Kunstfehler begangen hat, oder dass eine Pflichtverletzung durch die Behandlung des falschen Zahnes zustande gekommen ist.

Die Fälle Zahnarztrecht sind vielfältig und ob ein Behandlungsfehler durch Zahnärzte vorliegt, ist oft eine Frage der Kausalität. Es muss eine Befunderhebung durch ein Gutachten oder ein danach zu erstellendes Obergutachten durch einen Gutachter erfolgen.

Der Gutachter wird entweder von der kassenzahnärztlichen Vereinigung oder von der Zahnärztekammer bestimmt. Wir fordern die Behandlungsunterlagen des Zahnarztes an und werden uns nach Vorlage sämtlicher Unterlagen auch mit der Frage der Beweislast befassen müssen.

Gegebenenfalls greifen Grundsätze der Beweiserleichterung. Dieses erklären wir Ihnen selbstverständlich im Einzelnen. Die stattgefundene Begutachtung muss dokumentiert werden und diese wird entweder an Sie oder an uns durch den Gutachter übermittelt.

Verunsicherung beim einem Kostenplan?

Natürlich kann es auch sein, dass ein Kostenplan Sie verunsichert, denn zahnärztliche Behandlungen können mit sehr hohen Kosten verbunden sein, zum Beispiel bei der Anfertigung und Setzung von Implantaten. Uns ist Ihre Patientensicherheit von großer Wichtigkeit und Sie können uns deshalb zu diesen Punkten gerne fragen.

Wir sind uns dessen bewusst, dass Sie einen Gesundheitsschaden im Zweifelsfall davongetragen haben und wir sehen unsere Aufgabe darin, Sie über Schadensersatz, Schmerzensgeld und alle Fragen, die mit dem Arzthaftungsrecht in Zusammenhang stehen, zu informieren.

Wie ist der Ablauf eines Klageverfahrens?

Die zahnärztliche Arzthaftung wird im Zweifel gegenüber dem Gericht geltend gemacht, entweder als Eingangsinstanz gegenüber dem Landgericht (LG) oder gegenüber dem Amtsgericht (AG). Das Oberlandesgericht (OLG) wird dann über Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, entscheiden.

Als Kläger oder Klägerin in dem Verfahren wird es sehr wahrscheinlich dazu kommen, dass Sie sich nochmals einer zahnärztlichen Begutachtung unterziehen müssen, da das Gericht einen vom Gericht bestellten Begutachter dazu beauftragen wird.

Wir werden Sie im Einzelnen genau betrachten, ob es angeraten ist, nach dem erfolgten Behandlungsfehler den Zahnarzt oder gegebenenfalls das Krankenhaus mit einer Klage zu verklagen oder ob nach dem Vorliegen des zahnärztlichen Gutachtens es angeraten ist, den Zahnarzt, die Zahnärztin oder das Krankenhaus nicht zu verklagen.

Dieser Aspekt hat seinen Ursprung in der Frage der Beweislast. Selbstverständlich sind auch die Fristen zu beachten. Auf diese Punkt gehen wir noch in einem Extrapunkt weiter unten gesondert ein. Ebenso auf die Fragen der Erfolgsaussichten und der Kosten.

Das Anliegen unserer Mandanten als Patienten liegt uns im Bereich von Zahnmedizin am Herzen und wir nehmen Sie als Patienten sehr ernst.

Bild: ©istock.com – vanyi

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