Studienplatzklage Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin

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Wir beraten und vertreten Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Medizin

Die Studienplatzklage für Medizin ist die Klage, die am häufigsten von allen Studienfächern an Verwaltungsgerichten eingereicht wird. Es ist dogmatisch keine Studienplatzklage, sondern ein Eilverfahren, da eine Studienplatzklage ein Hauptverfahren ist. Das eingereichte Eilverfahren wird relativ zeitnah durch das Verwaltungsgericht entschieden, da der Studienbeginn an bestimmte Zeiten gebunden ist, weshalb dieses Verfahren zulässig ist.

Dieses Verfahren wird Studienplatzklage genannt und bietet somit die Möglichkeit, den angestrebten Studienplatz, das Wunschstudium durch Zulassung zu erlangen. Die Erfolgschancen zur Zulassung können durch zusätzliche Ausbildungen vergrößert werden und der Studienbewerber bzw. Studienplatzkläger sollte für das angestrebte Studium der Humanmedizin im 1. oder 5. oder höheren Fachsemester bereit sein, an jede deutsche Universität zugelassen zu werden. Die noch zur Verfügung stehenden Studienplätze sind hart umkämpft, damit das angestrebte Physikum erfolgreich abgeschlossen wird. Ein Quereinstieg nach entsprechender Vorlage von anerkannten Leistungen ist ebenfalls möglich wie auch ein Zweitstudium.

Die Erfolgsaussichten und Voraussetzungen, sich einen derartigen Studiengang zum entsprechenden Semester zu erklagen, sind für den Antragsteller gegeben und werden vom zuständigen Verwaltungsgericht genau nachgeprüft. Die angestrebte Hochschulzulassung kann durch die Kanzlei Meyer-Sand nach korrekter Bewerbung bei Hochschulstart.de bearbeitet werden.

Bei einer Studienplatzklage für Humanmedizin ist immer zu beachten, dass sich eine sehr große Anzahl an Studienbewerbern für eine Studienplatzklage entscheidet, da das Sammeln von Wartesemestern für viele Abiturienten nach erfolgten Ablehnungsbescheid die einzige Möglichkeit ist, sich einzuklagen und einen Studienplatz zu erhalten. Gegebenenfalls wird ein Losverfahren angeordnet, das allen Studenten die gleiche Chance gibt.

Wir werden Sie umfassend beraten da wir über eine über 30-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.

Zahnmedizin

Die Studienplatzklage für Zahnmedizin ist für diesen Studienplatz ebenfalls sehr begehrt. Es gibt jedoch nicht so viele Studienplatzbewerber wie bei Humanmedizin.

Eine Bewerbung ist an allen Universitäten zum Wintersemester eines Jahres möglich und zu manchen auch zum Sommersemester. Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart.de zum 1. Fachsemester. Höhere Fachsemester müssen Sie sich bei der Universität direkt bewerben.

Rechtsanwältin Meyer-Sand hat eine über 30- jährige Erfahrung im Bereich Verwaltungsrecht/Hochschulrecht und kann Ihnen dazu verhelfen, Ihr Wunschstudium zu erlangen. Die Anwaltskanzlei Meyer- Sand ist auf dem Gebiet Studienplatzklage Zahnmedizin sehr versiert, und kann für Sie den angestrebten Studienplatz erklagen. Die noch zu vergebenden Studienplätze werden durch das zuständige Verwaltungsgericht auf die Antragsteller verteilt. Einen Studienplatz im Studienfach Zahnmedizin zu erhalten ist nicht unbedingt gewährleistet, da es sehr viele Kläger/Antragsteller gibt.

Tiermedizin

Die Bewerbung für den Studienplatz Tiermedizin ist nur zum Wintersemester möglich. Es ist zu beachten, dass es nur 5 Universitäten in der Bundesrepublik gibt, die diesen Studiengang anbieten. Die Bewerber, die das Abi gemacht haben, sollten sich umgehend an uns wenden, damit wir die Erfolgschance für Sie als Antragsteller zum Wintersemester und zum 1. Fachsemester mit einer Studienplatzklage strategisch gut platzieren. Auch hier ist zu beachten, dass es außerkapazitäre Anträge zu stellen gibt, weshalb eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Meyer-Sand von Vorteil ist. Das Studienfach Tiermedizin ist stets zulassungsbeschränkt und das zuständige Verwaltungsgericht vergibt noch weitere Studienplätze an die Studienbewerber.

Den Studienplatzklägern ist anzuraten, sich durch weitere Qualifikationen Pluspunkte und damit bessere Erfolgsaussichten zu erarbeiten. Diese können bei der Bewerbung bei Hochschulstart.de eingereicht werden. Die Website von Hochschulstart.de gibt dazu auf den Seiten der entsprechenden Universitäten Auskunft. Das Einklagen eines Studienplatzes ist für viele Abiturienten die Möglichkeit, sich diesen Studiengang zu erklagen. Unsere anwaltliche Hilfe steht Ihnen zur Verfügung und wir bitten Sie, sich rechtzeitig an uns vor Beginn des Semesters zu wenden, um die entsprechenden Klageverfahren in die Wege leiten zu können.

Bild: ©istock.com – monkeybusinessimages

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