Adoption von Stiefkindern – auch ohne Trauschein
Bisher war es nicht möglich, als Paar ohne Trauschein das Kind des Partners zu adoptieren. Das ist verfassungswidrig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.
Bei unverheirateten Paaren, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben, ist es bisher nicht möglich, Stiefkinder zu adoptieren.
Das Bundesverfassungsgericht hält dies für verfassungswidrig. Dies verstoße gegen das Grundrecht der Kinder auf Gleichbehandlung.
Das …
Der Auftrag:
Das Urteil:
Änderung der Gesetzeslage bis 31. März 2020