Einführung
Der Begriff Medizinrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen dem Patienten und dem Arzt. Wir vertreten sowohl Patienten als auch Ärzte.
Themenbereiche
-
I
Medizinrecht
Wir vertreten Sie auf dem Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts, wenn Behandlungsfehler aufgetreten sind und Fragen des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes zu bearbeiten sind.
Sofern möglich, tragen wir zu einer gütlichen Einigung vor der Ärztekammer bei. Auch auf diesem Teilrechtsgebiet haben wir eine jahrelange Erfahrung.
-
II
Zahnarztrecht
Eine langjährige Erfahrung haben wir auf dem Gebiete des Zahnarztrechtes. Sofern Probleme nach dem Erhaltes des Zahnersatzes bestehen, ist anwaltliche Beratung und Vertretung gefragt. Schlichtung vor der Zahnärztekammer oder ein Rechtsstreit vor Gericht sind uns vertraut.
Wir erörtern die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, um zum Ziel zu kommen, wenn wir Patienten vertreten, die eine fehlerhafte Zahnbehandlung erfahren haben. Wir sind auch mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und deren Ausschüssen vertraut.
