FAQ
Fragenübersicht
- I Was kostet eine Beratung?
- II Wie erteile ich einen Auftrag?
- III Wie kann ich Ihnen eine Vollmacht erteilen?
- IV Wo können Sie mich gerichtlich vertreten?
- V Wie sind die Erfolgsaussichten?
- VI Wie lange dauert ein Prozess?
- VII Welche Arten von Kosten gibt es?
- VIII Wie rechnen wir in einer Honorarrechnung ab?
- IX Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
- X Was zahlt die Rechtsschutzversicherung im Verwaltungsrecht?
- XI Wann wird Prozesskostenhilfe gewährt?
- XII Was geschieht nach Auftragserteilung?
- XIII Wann hat die Kanzlei geöffnet?
- XIV Wie kann ich einen Besprechungstermin erhalten?
- XV Wie werden meine Anfragen während des Mandates behandelt?
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Beratung
IWas kostet eine Beratung?
Die Erstberatung ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kostenpflichtig. Die Gebühr kann entstehen: in einem persönlichen Besprechungstermin, am Telefon oder in einer E-Mail. Für ein erstes Beratungsgespräch sind höchstens EUR 190,- netto zu zahlen. Es handelt sich um eine Rahmengebühr. Diese schöpfen wir nicht immer aus. Es sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Bei einer mehrfachen Beratung können höhere Gebühren anfallen.
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Auftragserteilung
IIWie erteile ich einen Auftrag?
Die Auftragserteilung kann persönlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Wir arbeiten bundesweit, weshalb für viele unserer Mandanten eine Anreise nicht möglich ist. Der Auftrag wird durch die Vollmacht erteilt.
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III
Wie kann ich Ihnen eine Vollmacht erteilen?
Das Formular mit der Vollmacht kann direkt von unserer Website als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Zur Anzeige benötigen sie ggf. den kostenlosen Adobe Reader. Bitte drucken Sie die Vollmacht aus und schicken Sie sie ausgefüllt an die Kanzlei zurück.
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IV
Wo können Sie mich gerichtlich vertreten?
Wir unterliegen einem Berufsrecht, der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Darin sind Rechte und Pflichten des Berufsstandes geregelt. Wir dürfen an allen deutschen Gerichten, an denen keine besondere Zulassung erforderlich ist, anwaltlich auftreten: Dies beinhaltet alle Amtsgerichte/Familiengerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte.
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Erfolg/Dauer
VWie sind die Erfolgsaussichten?
Das sind wichtige Gesichtspunkte vor der Bearbeitung der Rechtssache. Wir sagen Ihnen, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Es ist besser von einem Prozess abzuraten als ein aussichtsloses Verfahren zu führen, was Geld und Zeit kostet. Die Prüfung ist nach erfolgter Auftragserteilung kostenpflichtig.
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VI
Wie lange dauert ein Prozess?
Wir informieren Sie auch über die Dauer des Verfahrens oder des Gerichtsverfahrens entsprechend unserer Erfahrungswerte.
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Gebühren/Kosten
VIIWelche Arten von Kosten gibt es?
Wir erklären hier diese Begriffe, mit denen wir täglich umzugehen haben: Gebühren entstehen beim Rechtsanwalt, Kosten entstehen bei Gericht. Der Streitwert ist die Berechnungsgrundlage entsprechend dem die Gebühr/die Kosten entstehen. Der Streitwert wird vom vom Gericht festgesetzt und auch Gegenstandswert genannt.
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Honorar
VIIIWie rechnen wir in einer Honorarrechnung ab?
Es gibt folgende Möglichkeiten des Dienstvertrages, den wir miteinander schließen:
- Wir rechnen nach den gesetzlichen Gebühren ab (RVG). Das gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Es gibt u.a. eine Geschäftsgebühr, eine Verfahrengebühr, eine Terminsgebühr und eine Einigungsgebühr.
- Wir schließen mit Ihnen eine Honorarvereinbarung ab. Die erklären wir Ihnen vor der Auftragserteilung. Die Dienstleistung, insbesondere im Verwaltungsrecht, macht eine solche Vereinbarung erforderlich, da der Streitwert für die jeweilige Angelegenheit festgelegt werden muss. Die Vorgehensweise ist von der Oberverwaltungsgerichten bestätigt. Unsere Spezialisierung macht das Abschließen einer solchen Vereinbarung erforderlich und rechtfertigt sie. Die Honorarvereinbarung kann sich auch auf eine Bezahlung pro Stunde beziehen.
- Wir rechnen nach einem Pauschalhonorar ab. Dieses erfasst die gesamten anwaltlichen Tätigkeiten von Beginn bis Ende.
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Rechtsschutz
IXWas zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wir rechnen auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Klären Sie vor der Auftragserteilung, ob Kostenschutz/Deckungszusage erteilt wird. Wir können das auch für Sie erledigen, machen Sie aber darauf aufmerksam, dass dieses eine gebührenpflichtige Dienstleistung ist, die in Rechnung gestellt wird.
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X
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung im Verwaltungsrecht?
Im Verwaltungerecht ist die Deckungszusage erst bei Verträgen ab 2003 möglich. Prüfen Sie, ob eine Ergänzung sinnvoll ist oder auch ein Versicherungswechsel in Frage kommt.
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Prozesskostenhilfe
XIWann wird Prozesskostenhilfe gewährt?
Wir rechnen auch nach Prozesskostenhilfe ab, wenn ein Prozess zu führen ist. Das Formular geben wir Ihnen und helfen Ihnen, es auszufüllen. Beratungshilfe gibt es in Hamburg nicht, dafür ist die Öffentliche Rechtsauskunft zuständig.
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Verfahrensablauf
XIIWas geschieht nach Auftragserteilung?
Nach Auftragserteilung notieren wir die Fristen. Anschließend werden die Schreiben bzw. die Schriftsätze an das Gericht übermittelt, von denen Sie Abschriften erhalten. Auch von den Schreiben und Schriftsätzen der Gegner bzw. deren Anwälte erhalten Sie Abschriften. Wenn eine Stellungnahme erforderlich ist, teilen wir Ihnen das mit, was immer mit der Fristeinhaltung verbunden ist.
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Die Kanzlei
XIIIWann hat die Kanzlei geöffnet?
Unsere Kanzlei ist wie folgt für Sie geöffnet:
Montag 9.00 - 13.00 14.00 - 17.00 Dienstag 9.00 - 13.00 14.00 - 19.00 Mittwoch 9.00 - 13.00 14.00 - 17.00 Donnerstag 9.00 - 13.00 14.00 - 17.00 Freitag 9.00 - 13.00 14.00 - 16.00 -
XIV
Wie kann ich einen Besprechungstermin erhalten?
Vereinbaren Sie während dieser Zeiten mit der Mitarbeiterin im Sekretariat einen persönlichen oder telefonischen Besprechungstermin. Die Besprechungen finden während der angegebenen Zeiten und auch außerhalb dieser statt. Hinterlassen Sie ggf. auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht, wir rufen Sie dann zurück.
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XV
Wie werden meine Anfragen während des Mandates behandelt?
Wir antworten auf Ihre Anfragen so schnell wir möglich und danken Ihnen, dass Sie dafür Verständnis haben, dass wir die Anfragen der Reihe nach beantworten. Es sind die Wichtigen vor den Dringlichen zu bearbeiten. Wir haben Fristen zu wahren, die zuerst zu bearbeiten sind.
Ihr Anruf/Ihre E-Mail wird der Rechtsanwältin vorgelegt. Diese ruft Sie sie so schnell wie möglich an, um sich Ihres Problems anzunehmen. Informationsmitteilungen können Sie im Sekretariat hinterlassen; diese werden an die Rechtsanwältin weitergeleitet.