Einführung

Die Fragen der Scheidung, des Unterhaltes, des Sorgerechts, des Versorgungsausgleichs, des Zugewinns und des Scheidungsverfahrens stehen im Vordergrund der ersten Kontaktaufnahme in einer Ausnahmesituation, in der wir Sie kompetent und einfühlsam bei uns begrüßen. Durch die langjährige Beratung haben wir uns berufliche und soziale Kompetenz bei der Bearbeitung dieser Mandate angeeignet.

Themenbereiche

  1. I

    Ehescheidung

    Die Ehe ist zerrüttet, eine weiteres Zusammenleben nicht mehr vorstellbar, die Trennung steht an oder hat bereits stattgefunden, weshalb anwaltlicher Rat notwendig ist. Wir führen sowohl nationale als auch internationale Scheidungen durch. Wenn die Ehescheidung ansteht, sind gesetzliche Voraussetzungen zu wahren.

    Das Ziel der friedlichen Lösung kann ein gangbarer Weg sein. Wir sorgen dafür, dass die Rechte und der eigene Standpunkt gewahrt bleiben. Die Einigung mündet in einer Vereinbarung, die die Grundlage für die Zukunft und für das Scheidungsverfahren darstellt und die Positionen schriftlich festhält.

  2. II

    Unterhalt

    Der Unterhalt ist die zentrale Frage bei der Trennung, denn er sichert die Existenz. Hierbei sind die neuen gesetzlichen Grundlagen der Eigenverantwortung zu berücksichtigen. Das Geld für den Getrennt- und Geschiedenenunterhalt berechnet sich nach dem Einkommen der Ehepartner.

    Die aktuellen Angaben der Düsseldorfer Tabelle geben Auskunft über den Kindesunterhalt. Das Ziel ist das einvernehmliche Miteinander, denn das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Eine schriftliche Vereinbarung klärt die finanzielle Situation.

  3. III

    Sorgerecht

    Die Betreuung und Sorge der gemeinsamen Kinder während der Trennung oder nach der Ehescheidung ist eine zentrale Frage im Rahmen des Gesamtkomplexes und ist sorgfältig für den Einzelfall zu betrachten. Es gilt grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht und ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Eltern bleiben Eltern und behalten die gemeinsame Verantwortung für ihr Kind.

    Andere Varianten sind denkbar: das alleinige Sorgerecht für einen Elternteil oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wir helfen bei der Entscheidungsfindung und Vertretung gegenüber dem Familiengericht. Dieses gilt auch für Eilentscheidungen.

  4. IV

    Umgangsrecht

    Das Besuchsrecht regelt das Recht des Elternteils, bei dem das Kind nicht ständig wohnt und gibt ihm somit die Möglichkeit, sein Kind zu treffen und die Wochenenden/Ferien mit ihm zu verbringen. Es können die allgemein üblichen Zeiten gewählt werden.

    Es ist aber auch möglich, eine individuelle Regelung, die auch schriftlich außergerichtlich oder gerichtlich verfasst werden kann, zu treffen. Dabei stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Eine Anpassung an die Entwicklung des Kindes ist dabei angebracht.