Einführung
Rechtsgebiete, die mit Bildung im Zusammenhang stehen, werden unter diesem Oberbegriff zusammengefasst. Darunter sind das Hochschulzulassungs-, das Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht zu verstehen wie auch die Ausbildungsförderung.
Themenbereiche
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I
Hochschulzulassungsrecht/Studienplatzklage
Wir sind auf Hochschulzulassungsrecht spezialisiert und auf dem Gebiet seit über 20 Jahren sehr erfolgreich gegenüber Universitäten, Fachhochschulen und Bildungseinrichtungen tätig. Jeder Deutsche hat nach Art. 12 Grundgesetz (BMJ) das Recht auf Berufsfreiheit – wir helfen, das Recht durchzusetzen. Besuchen Sie ab sofort unseren seperaten Internetauftritt zum Thema Studienplatzklage: www.studienplatzrecht.com
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II
Hochschulrecht
In diesem Bereich wird das Rechtsverhältnis zwischen den Hochschulmitarbeitern und der Hochschule geregelt. Die Universität oder Fachhochschule haben rechtliche Verträge mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern abzuschließen. Dabei können sich Probleme der Befristung und Festanstellung ergeben.
Ferner sind Fragen der Promotions- oder Habilitationsschrift oder der Bewerbung um einen Lehrstuhl rechtlich zu klären. Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand ist auf diesem Gebiet seit vielen Jahren tätig.
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III
Prüfungsrecht
Prüfungskandidaten haben das Recht auf eine Überprüfung ihrer Prüfungsleistung. Eine gerechte Bewertung und Chancengleichheit muss gewährleistet sein. Das Nichtbestehen einer Prüfung oder gar der letzten Prüfung muss nicht das Aus bedeuten.
Die Prüfungsverfahren und die Bewertung der Prüfungsleistungen sind nachprüf- und anfechtbar. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit erfolgreich seit vielen Jahren
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IV
Schulrecht
Schüler haben Pflichten und Rechte – Schule hat Pflichten und Rechte. Das Ermessen, die Entscheidung von Disziplinarmaßnahmen in diesem Spannungsfeld durch Einzelentscheidungen ist nachprüf- und angreifbar. In diesem Bereich sind wir auch über viele Jahre hinweg erfolgreich tätig. Vor dem formalen rechtlichen Verfahren suchen wir den Dialog mit der Schule. Wir haben stets das Wohl des Schülers im Blick. Nachzuprüfende Maßnahmen sind für folgende Komplexe denkbar:
Zurückstellung vom Schulbesuch, Anspruch auf einen Schulplatz der Wahl, Nichtversetzung, Prüfungen/Note, Umschulung zu einer Förderschule/Sonderschule, Abiturprüfung, Nichtschülerprüfungen, Schulformempfehlung. Zudem ist die schulische Ordnungs- bzw. Disziplinarmaßnahme in einem Widerspruchsverfahren nachprüfbar. Schule ist ein rechtsgebundener Raum, in dem das Schulgesetz Anwendung findet.
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V
BAFÖG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die finanzielle Förderung während des Studiums oder der Schulzeit in Abhängigkeit von der Bedürftigkeit des Studenten oder des Schülers. In dem Zusammenhang mit Ausbildungsförderung kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob Förderungsbedarf besteht. Durch die Möglichkeit des Datenabgleichs kann es zu Rückzahlungsforderungen der Studierendenwerke kommen. Dieses mit dem Vorwurf die Leistungen zu Unrecht
durch falsche Angaben der eigenen Vermögensverhältnisse erschlichen zu haben. Unsere Aufgabe ist die Vertretung gegenüber der Verwaltungsbehörde aber auch dem Gericht. Für den Fall, dass BAföG zu Unrecht bezogen wurde kommt es zu Bußgeld- oder Strafverfahren. Bei einem Studienfachwechsel sind Sonderanträge für die weitere Gewährung von BAföG zu stellen. Dabei entsteht juristischer Beratungsbedarf. So auch bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer.
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VI
Schulbildung im Ausland/Neuseeland
Im Rahmen unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Bildungsrechts bieten wir interessierten Schülern des Gymnasiums und der Realschule die Vermittlung eines Auslandsaufenthaltes an einer High School für Wochen, Monate oder einem Jahr nach Neuseeland an. Wir beraten wegen der rechtlichen Grundlagen der Auslandsschulzeit und vermitteln den Schüler an die ausgewählte High School. Dafür haben wir ein exquisites Angebot von 40 Partnerschulen für Mädchen und Jungen. Besuchen Sie bei Interesse unsere Website, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Internationale Schülervermittlung
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