Einführung

Rechtsgebiete, die mit Bildung im Zusammenhang stehen, werden unter diesem Oberbegriff zusammengefasst. Darunter sind das Hochschulzulassungs-, das Hochschul-, Schul- und Prüfungsrecht zu verstehen wie auch die Ausbildungsförderung.

Themenbereiche

  1. I

    Hochschulzulassungsrecht/Studienplatzklage

    Wir sind auf Hochschulzulassungsrecht spezialisiert und auf dem Gebiet seit über 20 Jahren sehr erfolgreich gegenüber Universitäten, Fachhochschulen und Bildungseinrichtungen tätig. Jeder Deutsche hat nach Art. 12 Grundgesetz (BMJ) das Recht auf Berufsfreiheit – wir helfen, das Recht durchzusetzen. Besuchen Sie ab sofort unseren seperaten Internetauftritt zum Thema Studienplatzklage: www.studienplatzrecht.com

    studienplatzrecht.com - Das Portal rund um das Thema Studienplatzklage

  2. II

    Hochschulrecht

    In diesem Bereich wird das Rechtsverhältnis zwischen den Hochschulmitarbeitern und der Hochschule geregelt. Die Universität oder Fachhochschule haben rechtliche Verträge mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern abzuschließen. Dabei können sich Probleme der Befristung und Festanstellung ergeben.

    Ferner sind Fragen der Promotions- oder Habilitationsschrift oder der Bewerbung um einen Lehrstuhl rechtlich zu klären. Die Anwaltskanzlei Meyer-Sand ist auf diesem Gebiet seit vielen Jahren tätig.

  3. III

    Prüfungsrecht

    Prüfungskandidaten haben das Recht auf eine Überprüfung ihrer Prüfungsleistung. Eine gerechte Bewertung und Chancengleichheit muss gewährleistet sein. Das Nichtbestehen einer Prüfung oder gar der letzten Prüfung muss nicht das Aus bedeuten.

    Die Prüfungsverfahren und die Bewertung der Prüfungsleistungen sind nachprüf- und anfechtbar. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit erfolgreich seit vielen Jahren

  4. IV

    Schulrecht

    Schüler haben Pflichten und Rechte – Schule hat Pflichten und Rechte. Das Ermessen, die Entscheidung von Disziplinarmaßnahmen in diesem Spannungsfeld durch Einzelentscheidungen ist nachprüf- und angreifbar: Zurückstellung vom Schulbesuch, Anspruch auf einen Schulplatz der Wahl, Nichtversetzung, Prüfungen/Note, Umschulung zu einer Förderschule/Sonderschule, Abiturprüfung, Nichtschülerprüfungen, Schulformempfehlung. Zudem ist die schulische Ordnungs- bzw. Disziplinarmaßnahme in einem Widerspruchsverfahren nachprüfbar.

    anwalt-schulrecht.com - Das Portal rund um das Thema Schulrecht

  5. V

    BAFÖG

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die finanzielle Förderung während des Studiums oder der Schulzeit in Abhängigkeit von der Bedürftigkeit des Studenten oder des Schülers. In dem Zusammenhang mit Ausbildungsförderung kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob Förderungsbedarf besteht. Durch die Möglichkeit des Datenabgleichs kann es zu Rückzahlungsforderungen der Studierendenwerke kommen. Dieses mit dem Vorwurf die Leistungen zu Unrecht

    durch falsche Angaben der eigenen Vermögensverhältnisse erschlichen zu haben. Unsere Aufgabe ist die Vertretung gegenüber der Verwaltungsbehörde aber auch dem Gericht. Für den Fall, dass BAföG zu Unrecht bezogen wurde kommt es zu Bußgeld- oder Strafverfahren. Bei einem Studienfachwechsel sind Sonderanträge für die weitere Gewährung von BAföG zu stellen. Dabei entsteht juristischer Beratungsbedarf. So auch bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer.

  6. VI

    Schulbildung im Ausland

    Im Rahmen unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Bildungsrechtes und des Schulrechtes bieten wir interessierten Schülerinnen und Schülern von Gymnasien und Realschulen die Vermittlung eines Schulaufenthaltes im Ausland an. In folgenden Ländern haben wir Schulen im Angebot: Australien, China, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Neuseeland, Südafrika und USA. Der Aufenthalt ist einige Wochen, 3, 5 oder 10 Monate möglich. In manchen Ländern kann der Schulabschluss gemacht werden. Besuchen Sie bei Interesse unsere Website von GoGlobal. Wir freuen uns auf eine Anfrage.

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